Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen der S-AIR Salzburg Flugbetrieb GmbH, FN 421137w – in Folge kurz S-AIR genannt – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese AGB sind vereinbarter Bestandteil aller mit S-AIR abgeschlossenen Verträge. Sie gelten für künftige Verträge auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden. Mit diesen AGB nicht übereinstimmende AGB des Vertragspartners sind für S-AIR nur dann verbindlich, wenn sie bei Vertragsabschluss von S-AIR schriftlich anerkannt wurden. Sämtliche Änderungen dieser AGB und alle sonstigen Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von S-AIR. 

2. Angebote und Leistungsdaten

2.1 Die Angebote von S-AIR sind stets freibleibend und befristet, längstens jedoch bis zum 30. Tag nach dem Ausstellungsdatum.

2.2 Die in Angeboten und in der Auftragsbestätigung genannten Flugzeiten sind von den aktuellen Wetter- und Witterungsbedingungen sowie von technischen und sonstigen meteorologischen Faktoren abhängig und daher lediglich unverbindliche Richtwerte.

2.3 Angaben in Prospekten, Werbeeinschaltungen, Exposés, im Internet sowie in allen anderen Medien, einschließlich der Preisangaben, sind unverbindlich.

3. Ticketbestellung, Beförderungsvertrag und Erfüllung

3.1 Ticketbestellungen des Kunden per Telefax, E-Mail, fernmündlich oder über ein anderes Kommunikationsmittel an S-AIR stellen ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Der Kunde erhält dann von S-AIR binnen 72 Stunden eine Bestätigung des Empfangs der Ticketbestellung übermittelt.

3.2 Der Vertrag mit S-AIR kommt erst zustande, wenn S-AIR ein Angebot ausdrücklich oder faktisch durch Übersendung des bestellten Tickets annimmt und dem Kunden das Flugticket übermittelt. Die Annahme seitens S-AIR erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und Durchführbarkeit des bestellten Fluges.

3.3 Das von S-AIR an den Kunden ausgestellte Flugticket ist erst nach vollständiger Bezahlung des Ticketverkaufspreises gültig und berechtigt erst dann zur Inanspruchnahme der Flugdienstleistung. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Flugtermin. S-AIR nimmt zeitgerecht Kontakt mit dem Kunden wegen einer Terminabsprache auf.

3.4 Die Beförderung des Kunden kann von S-AIR verweigert werden, wenn der Flugpreis bis zum Tag des Flugtermins vom Kunden nicht entrichtet worden ist, wenn sonstige Gründe in der Person des Kunden eine Beförderung als riskant oder unmöglich erscheinen lassen (z.B. offensichtliche körperliche Schwäche, Alkoholkonsum), oder wenn der Kunde den Anweisungen des Piloten oder Bordpersonals nicht Folge leistet.

3.5 Die für einen Rundflug angegebene Flugzeit bezieht sich auf die reine Flugzeit vom Start bis zur Landung. Sie stellt einen Richtwert dar und kann entsprechend nur ungefähr angegeben werden, da der Luftfahrzeugführer an die Anweisungen der Flugsicherung und des Flugleiters gebunden ist. Die Flugzeit hängt auch vom Verkehrsaufkommen ab. Insoweit ist ein Anspruch auf eine minutengenaue Flugdauer ausgeschlossen.

3.6 Die Mitnahme von explosions- oder brandgefährdeten, radioaktiven oder unter Druck stehenden Gegenständen ist untersagt.

3.7 Der Fluggast muss selbst alle behördlich festgelegten Reiseformalitäten erfüllen, alle erforderlichen Ausreise- und Einreise und sonstigen Dokumente vorweisen können.

3.8 Der Fluggast hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Flugtermin.

3.9 Der Fluggast hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Flugzeug.

3.10 Die von S-AIR vorgesehenen Flugrouten, Landeplätze und Flugzeiten können jederzeit, insbesondere aus Sicherheitsgründen oder operativen Gründen, abgeändert werden, ohne, dass dem Fluggast daraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht.

3.11 Gutscheine sind nicht in bar ablösbar.

4. Rücktritt

4.1 Ein Rücktrittsrecht kommt nur einem Verbraucher gemäß den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes zu. 

4.2 Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den von S-AIR für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit Übermittlung der Auftragsbestätigung von S-AIR bzw. wenn eine Auftragsbestätigung nicht übermittelt wurde, spätestens mit Übergabe der Flugtickets. 

4.3 Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen. 

4.4 Der Rücktritt des Verbrauchers muss schriftlich per E-Mail, Fax oder eingeschriebenen Brief an S-AIR Salzburg Flugbetriebs GmbH, Fürbergstraße 42a, 5020 Salzburg, Österreich, erfolgen. Weitere Kontaktdaten finden sich auf der Website von S-AIR (s-air.at). 

4.5 Bei fristgerechtem Rücktritt des Verbrauchers wird der Ticketpreis grundsätzlich auf ein vom Verbraucher bekanntzugebendes Konto überwiesen. Im Gegenzug ist der Verbraucher verpflichtet, das erworbene Ticket mittels eingeschriebenem Brief an S-AIR zurückzusenden. Es gelten folgende Kontaktdaten: S-AIR Salzburg Flugbetriebs GmbH, Fürbergstraße 42a, 5020 Salzburg, Österreich.

5. Preise, Gültigkeit des Tickets und Verschiebung des Flugtermins

5.1 Alle Flugpreise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, Flughafensicherheitsgebühren und Luftverkehrssteuern.

5.2 Tickets und Gutscheine sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Rechnungen sind sofort ab Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten 10% Verzugszinsen p.a. als vereinbart.

5.3 Rundflug-Gutscheine sind ab dem Ausstellungsdatum zwei (2) Jahre gültig und übertragbar. Ausgestellte Flugtickets und Gutscheine haben den Wert des einbezahlten Betrages, auch wenn dieser nicht auf dem Flugticket oder Gutschein aufscheinen sollte. Preiserhöhungen zwischen Erwerb des Fluggutscheines und Antritt des Fluges von mehr als 5 % sind vom Kunden nachzubezahlen.

5.4 Der vereinbarte Flugtermin kann vom Kunden nach Absprache mit S-AIR nach Maßgabe der Auslastung von S-AIR sowie der technischen und meteorologischen Möglichkeiten und Umstände verschoben werden.

5.5 Bei Nichtgefallen des Rundfluges (z.B. Unwohlsein durch den Flug, Schlechte Sichtverhältnisse etc.) ist eine nachträgliche Erstattung des Flugpreises oder eine unentgeltliche Wiederholung des Fluges nicht möglich.

5.6 Wird die Ausführung des Fluges durch S-AIR durch höhere Gewalt, Kriegsgefahr, Naturkatastrophen, Aussperrungen oder Streiks, Terrorgefahr oder andere nicht von S-AIR zu vertretenden Gründen verhindert, so entbindet dies S-AIR von der Leistungspflicht für die Dauer dieser Behinderung. Darunter fällt auch die Verweigerung von Fluggenehmigungen oder Landegenehmigungen durch die zuständigen Behörden, weiters die Witterungslage, technische Schäden wie insbesondere Triebwerksschäden, Flugunfälle, der Ausfall von Piloten, die nicht rechtzeitige Bereitstellung von Treibstoffen, technische Störungen oder Unfälle. In all diesen Fällen ist jedweder Schadenersatz des Kunden ausgeschlossen. Wird durch die eingetretene Verzögerung die Aufrechterhaltung des Vertrages für S-AIR oder dem Kunden unzumutbar, so können beide Vertragspartner vom Vertrag ohne Einhaltung von weiteren Fristen oder Terminen vom Vertrag zurücktreten. Eingegangene Zahlungen werden an den Kunden refundiert, wobei bereits erbrachte Leistungen in Rechnung gestellt werden.

5.7 Gerät S-AIR schuldhaft in Verzug, so hat der Kunde eine Nachfrist von zumindest 2 Wochen zur Erfüllung zu setzen. Allfällige Schadenersatzansprüche können nur dann erhoben werden, wenn der Verzug durch S-AIR grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

5.8 Wird ein Flug infolge objektiver Gründe von S-AIR abgesagt und kann nicht durchgeführt werden, wird der Flug nach gemeinsamer Rücksprache mit dem Kunden zu einem späteren Zeitpunkt unter voller Anrechnung des bereits bezahlten Ticketpreises durchgeführt. Allfällige Zusatzkosten des Kunden gehen zu dessen Lasten. Kann der Flug jedoch aus Verschulden von S-AIR nicht durchgeführt werden, so kann der Flug nach Absprache mit dem Kunden an einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, der bezahlte Flugpreis wird voll angerechnet, der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, aus wichtigem Grunde vom Vertrag zurückzutreten und wird dem Kunden diesfalls der bereits bezahlte Ticketpreis zurückerstattet. Muss ein gebuchter Flug abgebrochen werden, weil dies etwa aus Gründen der Sicherheit, der Witterungsverhältnisse etc. notwendig erscheint, so wird der vom Kunden bereits bezahlte Flugticketpreis nicht rückerstattet.

6. Stornobedingungen

6.1 Wird ein vereinbarter Flugtermin und/oder ein Beförderungsvertrag vom Kunden storniert, so tritt folgende Regelung über Stornogebühren in Kraft:

- bis 14 Tage vor Ablugtermin: 30 % des gesamten Flugticketpreises;

- bis 10 Tage vor Ablugtermin: 50 % des gesamten Flugticketpreises;

- 24 Stunden vor Abflugtermin sowie bei Nichterscheinen: 100 % des gesamten Flugticketpreises.

6.2 Bei Rund- oder Bedarfsflügen mit Gutscheinen gilt der Flug als angetreten und wird abgerechnet, wenn der Kunde nicht oder zu spät zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint.

6.3 Bei gebuchten Flügen, die der Kunde erst vor Flugantritt bar vor Ort bezahlt, muss der Kunde seine gültigen Kreditkartendaten als Sicherstellung angeben. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, wird eine Reservierungsentschädigung von 28 % des gebuchten Produktwertes von der Kreditkarte abgebucht.

6.4 In jedem Fall werden die von S-AIR bereits erbrachten Leistungen und Aufwendungen dem Kunden in Rechnung gestellt.

7. Anreise, Vorbereitung und Durchführung des Fluges

7.1 Der Kunde hat zu dem vereinbarten Flugtermin an dem vereinbarten Flughafen zu erscheinen.

7.2 Es besteht keine Beförderungspflicht des Kunden in Fällen, in denen die Mitnahme des Kunden ein Sicherheitsrisiko darstellt (z.B. bei Alkoholisierung des Kunden). In solchen Fällen ist S-AIR berechtigt die Durchführung des Fluges zu verweigern und entsprechend abzusagen.

7.3 Der Kunde ist berechtigt Handgepäck bis 1,5 kg mit sich zu führen. Tiere sind von der Beförderung ausgeschlossen.

7.4 Pro Rundflug können max. fünf (5) Personen mit einem Gesamtgewicht von bis zu ca. 400 kg mitfliegen.

7.5 Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson den Flug antreten. Kinder unter 4 Jahren werden nur nach individueller Abstimmung zwischen Kunden und S-AIR sowie nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befördert.

8. Höhere Gewalt

S-AIR behält sich vor, den jeweiligen Flug aus technischen, betrieblichen, wetterbedingten oder anderen Gründen höherer Gewalt umzubuchen. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Umbuchungen aufgrund höherer Gewalt sind ausgeschlossen. Es besteht insoweit auch kein Anspruch auf Ersatz der Anreisekosten oder sonstiger Kosten. Umbuchungen in diesem Zusammenhang sind für den Kunden kostenfrei und werden zwischen S-AIR und Kunden abgestimmt. Schadenersatzforderungen aufgrund von Verspätung sind ausdrücklich ausgeschlossen.

9. Versicherungen

S-AIR hat die gesetzlich geforderten Versicherungen abgeschlossen. Es handelt sich dabei um die Haftpflicht-, Passagierhaftpflicht- und Gepäcksversicherung. Versichert sind jeweils die geforderten Mindestdeckungssummen.

10. Haftung

10.1 Die Haftung von S-AIR für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten sowie bei der Verletzung von Garantie oder in Fällen gesetzlicher zwingender Haftung. Die Haftung im Falle der einfach fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.2 Schäden an Personen oder transportierten Gepäckstücken sind unverzüglich nach Beendigung des Rundfluges, längstens jedoch binnen 2 Tagen schriftlich S-AIR bekanntzugeben.

10.3 Die Anweisungen des Piloten sowie des Bordpersonals sind vom Kunden unbedingt zu befolgen. Schadenersatzforderungen, die aufgrund von Nichtbefolgung dieser Anweisungen entstehen, können von S-AIR nicht akzeptiert werden. Der Pilot hat die Bordgewalt im Flugzeug und kann Kunden, welche sich nicht an die Weisungen des Piloten halten, welche den Flug gefährden oder sonst unmöglich machen, vom Flug ausschließen oder den gesamten Flug abbrechen.

11. Datenschutz

11.1 Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Datenschutzgesetzes von S-AIR gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft sowie das Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten. Es gelten insoweit folgende Kontaktdaten: S-AIR Salzburg Flugbetriebs GmbH, Fürbergstraße 42a, 5020 Salzburg, Österreich.

10.2 S-AIR verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Kunden zu schützen und die persönlichen Daten vertraulich zu behandeln. S-AIR verwendet die Daten ausschließlich dazu, um den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag zu erfüllen.

10.3 S-AIR gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. E-Mails von S-AIR erhalten Kunden nur dann, wenn sie hierzu ihr Einverständnis erklärt haben.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1 Es gilt österreichisches Recht.

12.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

12.3 Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Salzburg.

12.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Unternehmern durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

12.5 Dem Kunden steht kein Aufrechnungsrecht mit Gegenforderungen gleich welcher Art auch immer gegen S-AIR zu, außer diese Gegenforderung wäre von S-AIR ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden.

12.6 Fluggutscheine können innerhalb von 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum eingelöst werden. Gebuchte Gutscheine werden nicht rückabgewickelt oder ausbezahlt. Die Gutscheine sind innerhalb der Bindungsfrist frei übertragbar.

12.7 Zwingende von den AGB von S-AIR abweichende gesetzliche Bestimmungen des KSchG oder anderer konsumentenschutzrechtlicher Bestimmungen, sofern diese nicht wirksam abbedungen werden können, gehen diesen AGB vor.

Stand: März, 2015

S-AIR Salzburg Flugbetriebs GmbH
Innsbrucker Bundesstrasse 126a
5020 Salzburg
Österreich

FN 421137w
Landesgericht Salzburg

Website: s-air.at

Konzeption & Umsetzung: Solution Clinic

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